KV Nordrhein passt Plausibilitätsgrenzen an: Was die Neuregelung für Physician Assistants bedeutet

Physician Assistants KVNO

Ab dem 1. Juli 2026 bezieht die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) angestellte Physician Assistants (PAs) in die Plausibilitätsprüfung ein. Was zunächst nach einer technischen Verwaltungsänderung klingt, ist für die ambulante Versorgung in Nordrhein ein relevanter Schritt und ein weiteres Signal dafür, dass sich der PA-Beruf im niedergelassenen Bereich etabliert.

Was ist die Plausibilitätsprüfung?

Die Plausibilitätsprüfung ist ein Kontrollinstrument der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der Abrechnungsprüfung. Sie prüft, ob die von einer Praxis abgerechneten Leistungen in einem realistischen Verhältnis zur verfügbaren Arbeitszeit stehen. Grundlage sind sogenannte Zeitprofile: Jeder abrechenbaren Leistung ist eine Prüfzeit zugeordnet. Summieren sich diese Zeiten über ein Quartal oder einen Tag zu einem unplausibel hohen Wert, löst das eine genauere Überprüfung aus.

Der Hintergrund ist die Annahme, dass eine einzelne ärztliche Arbeitskraft nur ein bestimmtes Leistungsvolumen pro Zeiteinheit erbringen kann. Überschreitet eine Praxis die Grenzwerte, gilt das als Hinweis auf eine mögliche Falschabrechnung.

Was ändert sich konkret?

Das Problem für Praxen, die PAs beschäftigen: Bislang flossen die von PAs unterstützten Leistungen in dieselbe Zeitberechnung ein, ohne dass die zusätzliche Arbeitskraft die Plausibilitätsgrenze entsprechend erhöhte. Praxen mit PA-Unterstützung gerieten so schneller in die Prüfung – obwohl die delegierten Tätigkeiten gerade dazu dienen, ärztliche Kapazität freizusetzen.

Das ändert sich zum 1. Juli 2026. Praxen, die einen PA beschäftigen, können dies der KVNO vorab melden; der PA-Einsatz wird dann automatisch in der Zeitprüfung berücksichtigt. Beschäftigt eine Praxis einen PA in Vollzeit, erhöht sich die geltende Zeitobergrenze um den Faktor 0,5, also auf 150 Prozent des regulären Werts. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich der Aufschlag anteilig.

Damit wird die zusätzliche Versorgungsleistung, die durch PAs erbracht wird, erstmals systematisch und abrechnungstechnisch abgebildet.

Einordnung: Nordrhein folgt einem bundesweiten Trend und setzt eine neue Marke

Nordrhein ist nicht die erste KV, die diesen Weg geht. Die KV Westfalen-Lippe (KVWL) berücksichtigt PAs bereits seit einigen Jahren mit einer Anhebung von bis zu 15 Prozent. Die KV Niedersachsen zog im vergangenen Jahr nach und gewährt bis zu 30 Prozent, allerdings bei einer pro Jahr begrenzten Zahl an Praxen.

Mit einem Vollzeit-Aufschlag von 50 Prozent setzt Nordrhein nun die bislang höchste Marke. Das zeigt zweierlei: Erstens gibt es weiterhin keinen bundeseinheitlichen Standard, wie PAs in der Plausibilitätsprüfung abgebildet werden. Zweitens fallen die anerkannten Grenzwerte bei jeder nachziehenden KV bislang höher aus – von bis zu 15 Prozent in Westfalen-Lippe über bis zu 30 Prozent in Niedersachsen bis zu 50 Prozent in Nordrhein. Der PA wird damit nicht nur zunehmend als reguläre Größe in der ambulanten Leistungserbringung anerkannt, sondern auch mit wachsendem Gewicht.

Warum das wichtig ist

Für Praxen senkt die Anpassung das Risiko, allein wegen der Beschäftigung einer zusätzlichen qualifizierten Kraft in eine Plausibilitätsprüfung zu geraten. Das nimmt einen bürokratischen Hemmschuh, der bislang gegen die Einstellung von PAs sprechen konnte. Die nötige Vorabmeldung an die KVNO ist dabei überschaubar – Praxen sollten sie aber kennen, damit der Aufschlag automatisch greift.

Für den Berufsstand ist die Regelung ein weiterer Baustein der Anerkennung. Seit 2025 läuft in Nordrhein zudem das PA-Projekt der KVNO, das die Beschäftigung von PAs in der ambulanten Versorgung fördert; PA Joba unterstützte dabei im Recruiting. Die Plausibilitätsanpassung passt in dieses Bild: Die Strukturen für PAs im niedergelassenen Bereich werden Schritt für Schritt ausgebaut.

Für Patientinnen und Patienten schließlich kann mehr delegierbare Kapazität in einer Zeit des Ärztemangels konkret mehr Versorgung bedeuten.

Vertiefung

Die Plausibilitätsanpassung ist nur ein Aspekt eines größeren Themas: Wie lassen sich PAs rechtssicher, wirtschaftlich und sinnvoll in die ambulante Versorgung integrieren?

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