Die Delegation birgt ihre Grenzen und damit auch Risiken. Die Grenzen sind zum Teil nicht klar definiert und funktionieren auch nur wenn der Arzt und PA Hand in Hand arbeiten und beide ihren Teil zur Erfüllung einer Delegation beitragen.
Wir möchten Euch heute einen Erfahrungsbericht einer Physician Assistant schildern, die leider andere Erfahrung gemacht hat. Wir möchten damit zeigen, wie schwierig manchmal der Spagat ist, wie selbst schon alltägliche Aufgaben von heute auf morgen in Frage gestellt werden können und wie wichtig das gegenseitige Vertrauensverhältnis bei der Delegation ist.
Bericht:
Als ich in der Klinik anfing, haben wir uns auf oberärztlicher Ebene darauf geeinigt, dass ich mit den Aufklärungsbögen zum Patienten gehe und die Voraufklärung durchführe. Zum Ende habe ich auf die ärztlichen Kollegen verwiesen, die dann in der Regel im Tagesverlauf beim Patienten vorbeigeschaut haben, um ggf noch Rückfragen zu klären. Den unterschriebenen Bogen habe ich, wenn die Zeit es zuließ, den Ärzten persönlich zum Unterschreiben vorgelegt oder ihnen ins Fach gelegt. Dieser Ablauf war für ca 2 Jahre kein Problem.
Mir wurde kurz vor Feierabend die Voraufklärung für die Transfusion eines Erythrozytenkonzentrates deligiert. Ich bin dann noch zur Patientin hin und habe ihr alles erklärt. Dem Arzt habe ich nach telefonischer Rücksprache die Aufklärung ins Fach gelegt. Am nächsten Tag hat die Patienten komplikationslos ihr EK erhalten. Jedoch war an dem Tag der Transfusionsausschuss in der Klinik und hat sämtliche Aufklärungsbögen kontrolliert. Es fehlte in dem Bogen vom Vortag die ärztliche Unterschrift. Der Arzt wurde von dem Ausschuss zur Rede gestellt. Eine Oberärztin wurde ebenfalls hinzugezogen. Er wurde gefragt ob er sie vergessen hätte und er hat dem Ausschuss mitgeteilt, dass ich die Aufklärung durchgeführt hätte und nicht er. Somit wurde ich befragt. Ich sollte nochmal meine gesamte Aufklärung mit Risiken vortragen. Damit schien der Ausschuss ganz zufrieden. Aber die Personen waren sichtlich verwirrt, wieso ich es gemacht habe und nicht der Assistenzarzt. Die Oberärztin hat es im alleinigen Gespräch versucht zu erklären. Die Quintessenz nach dem Gespräch: Ich darf aufgrund dieser Grauzone keine Aufklärungen mehr machen.
2 Antworten
Hallo Liebe LeserInnen und vllt. auch Autoren,
zum Thema Delegation habe ich vor kurzem einen sehr spannenden Artikel eines Rechtsanwalts gelesen, der im Bezug zum PA die Rechtssituation einschätzt. Das könnte auch ein ganz neues Licht auf die Herangehensweise werfen, wie man persönlich die Delegation mit der Ärzteschaft ausarbeitet.
Es heißt dort unter anderem, dass nicht direkt Ärztliche Tätigkeiten immer delegiert werden können. – „Wenn dieser Vorbehalt also nicht gegeben ist, so bestehen grundsätzlich an der Delegationsfähigkeit keine Zweifel.“
Hier der Artikel:
https://www.bdc.de/physician-assistants-eine-juristische-einschaetzung/
Viel Spaß beim Lesen
Ich mache regelmäßig Aufklärungen für ÖGD und Koloskopien in der ZNA. Den Patient*innen werden von mir aufgeklärt, und sie unterschreiben dann die Standardformulare. Ich „sichere mich ab“, in dem ich in die ePA (so heißt das Ding bei uns!) folgendes schreibe. „@ärztliche Viste: ……..“ÖGD/Kolo. Aufklärung gegenzeichnen?“.
Datum und Uhrzeit stehen automatisch drauf…also habe ich damit mitgeteilt dass eine „ärztliche“ Unterschrift noch fehlt. Die Aufklärung, per se, ist aber erfolgt und die Patient*innen habe auch Zeit, darüber nachzudenken ob sie weiterhin die Untersuchung über sich gehen lassen wollen.
Inzwischen habe ich „Erlaubnis“ Rö Thx und Standard-Rö ohne RS anzumelden. CT (meistens) mit RS, es sei denn es handelt sich um ein akuter Notfall. Vorteil des kleinen Hauses….