Einige Physician Assistants in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sehen sich aktuell mit einer schwierigen Situation konfrontiert: Trotz Wechsel in einen anderen Beruf – nämlich den des PAs – bleiben sie weiterhin mitgliedschaftspflichtig in der Pflegekammer ihres Bundeslandes. Damit verbunden sind nicht nur formale Verpflichtungen, sondern auch Beitragszahlungen. Ein Austritt ist bislang kaum möglich. Warum das so ist und welche Entwicklungen es geben könnte, erläutern wir in diesem Beitrag.
Ursprung der Pflichtmitgliedschaft: Das Pflegeexamen
Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfalen ist die Pflegekammer für Menschen zuständig, die über ein staatlich anerkanntes Examen in der Alten-, Gesundheits- oder Kinderkrankenpflege verfügen – unabhängig davon, ob sie derzeit in einem klassischen Pflegeberuf tätig sind. Die entscheidende Frage ist also nicht was jemand heute beruflich macht, sondern mit welcher Qualifikation jemand ursprünglich in das Berufsleben gestartet ist.
Für viele Physician Assistants bedeutet das: Wer den Bachelorstudiengang PA auf Grundlage einer pflegerischen Ausbildung aufgenommen hat und heute beispielsweise in einer chirurgischen oder hausärztlichen Praxis tätig ist, bleibt formal der Pflegekammer zugeordnet.
Gerichtliche Klärung und Beispiel Rheinland-Pfalz
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 6. April 2017 (Az. 4 K 438/16.MZ) bestätigte die Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in Rheinland-Pfalz. Das Gericht stellte klar: Auch wer nicht (mehr) in der unmittelbaren Pflege arbeitet, kann der Kammer zugeordnet werden, wenn er oder sie beruflich in einem „fachverwandten“ Umfeld tätig ist und damit potenziell weiterhin zur Vertretung der Pflegeinteressen beiträgt.
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz führt unter anderem Tätigkeiten als Kodierfachkraft, Stationssekretär/in, Lehrer/in in der Fachpraxis – oder eben auch Physician Assistant – als Beispiele an, bei denen eine Pflichtmitgliedschaft weiterhin besteht. Entscheidend sei dabei, ob berufliche Kenntnisse und Erfahrungen aus der Pflegeausbildung weiterhin genutzt würden.
Austritt kaum möglich – und mit Folgen verbunden
Physician Assistants, die nicht länger Teil der Pflegekammer sein möchten, können sich aktuell nur in zwei Fällen abmelden:
- Wechsel in eine andere Berufskammer, etwa eine ärztliche Kammer – das ist derzeit für PAs in Deutschland nicht möglich, da es keine eigene Kammerstruktur für diesen neuen Beruf gibt.
- Rückgabe des Pflegeexamens – eine weitreichende Entscheidung, die für viele nicht infrage kommt, da sie eine Rückkehr in den Pflegeberuf dauerhaft ausschließt.
Ein einfacher Wechsel – etwa mit Verweis auf die neue Tätigkeit als PA – ist derzeit nicht vorgesehen.
Beiträge trotz anderer Tätigkeit
Unabhängig vom Tätigkeitsfeld fallen für Kammermitglieder Beiträge an. Diese orientieren sich häufig am Bruttoeinkommen. Für viele Physician Assistants, die ihren Beruf als eigenständig und losgelöst von der Pflege verstehen, ist das schwer nachvollziehbar – insbesondere, wenn keinerlei berufliche Anbindung mehr zur Pflege besteht.
Zukunftsperspektive: Passive beitragsfreie Mitgliedschaft?
In Gesprächen wird deutlich, dass es künftig Bewegung geben könnte. Eine beitragsfreie, passive Mitgliedschaft für ehemalige Pflegekräfte, die in anderen Gesundheitsberufen tätig sind, ist wohl in Diskussion. Dies könnte eine praktikable Lösung sein – insbesondere für Physician Assistants, deren pflegerische Ausbildung zwar Basis des berufsbegleitenden Studiums war, die aber heute ganz andere Aufgaben übernehmen.
Fazit
Die Pflichtmitgliedschaft in den Pflegekammern betrifft nicht nur klassische Pflegeberufe – sondern auch moderne Gesundheitsprofessionen wie den Physician Assistant, wenn diese auf einer Pflegeausbildung basieren. Für viele Betroffene ist das mit Unverständnis verbunden, da ihre berufliche Realität sich längst geändert hat. Gleichzeitig bewegen sich die Pflegekammern im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Grundlagen.
Langfristig braucht es tragfähige Lösungen: Eine klare berufsrechtliche Zuordnung des PA-Berufs und die Option einer freiwilligen, beitragsfreien Mitgliedschaft könnten der Realität vieler PAs gerechter werden – ohne dabei den gesetzlichen Auftrag der Pflegekammern zu untergraben.