Das digitale Logbuch für Physician Assistants wird oft als bloße Vorgabe der Bundesärztekammer wahrgenommen. Das Unternehmens- und Rechtsberatungsunternehmen Forvis Mazars kommt in einer aktuellen Analyse zu einem weitergehenden Schluss: Das Logbuch ist der belastbarste individuelle Qualifikationsnachweis, den ein PA derzeit vorlegen kann und damit eine zentrale Grundlage für die ärztliche Delegation.
Forvis Mazars ist in Deutschland als Wirtschaftsprüfungs-, Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung tätig und berät unter anderem Krankenhäuser, MVZ und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Beitrag „Das digitale Logbuch für Physician Assistants – Vom Studiennachweis zur Grundlage der Delegation“ stammt von Dr. Marina Schulte und Alexander Greiff. Er richtet sich an Hochschulen, Krankenhäuser und MVZ und knüpft an eine Empfehlung aus dem Forvis-Mazars-Newsletter 3/2026 an: Träger sollten den PA-Einsatz über einen dokumentierten Tätigkeitsrahmen mit Kompetenzstufen und einem personalisierten Logbuch organisieren.
Wir fassen die Analyse zum digitalen PA Logbuch zusammen, ordnen sie in die bisherige Diskussion ein und zeigen, warum das Thema für PAs, Hochschulen und Kliniken gleichermaßen relevant ist.
Digitales Logbuch und Bundesärztekammer: Was bisher geschah
Ausgangspunkt der Debatte ist das Positionspapier der Bundesärztekammer „Physician Assistance – ein etabliertes Berufsbild im deutschen Gesundheitswesen“ vom Mai 2025. Es ersetzte die Fassung von 2017 und führte unter anderem ein dreistufiges Kompetenzmodell mit Grund-, erweiterten und speziellen Kompetenzen ein. Außerdem empfiehlt es, bestehende Studiengänge innerhalb von 36 Monaten zu reakkreditieren. Wir haben die Neuerungen damals ausführlich eingeordnet: Bundesärztekammer veröffentlicht neues Positionspapier.
Teil des Papiers ist die Forderung nach einem digitalen Logbuch für die Dokumentation der im Studium erworbenen Kompetenzen. Seitdem hat sich in der Praxis einiges bewegt. Zum Sommersemester 2026 hat die SRH University das digitale Logbuch der PA App in allen PA-Studiengängen eingeführt – wir berichteten: SRH University führt als erste Hochschule das Digitale PA Logbuch flächendeckend ein.
Parallel stellte die Hochschule Neu-Ulm (HNU) als erste staatliche Hochschule ihren gesamten PA-Studiengang um und zog nach dem ersten Semester eine positive Bilanz: Digitales PA Logbuch: Hochschule Neu-Ulm zieht nach dem ersten Semester ein positives Fazit. Mittlerweile haben andere Hochschulen das digitale Logbuch ebenfalls integriert.
Bislang wurde das Thema vor allem aus Sicht der Ausbildung diskutiert. Neu an der Analyse von Forvis Mazars ist der juristische Blickwinkel: Was bedeutet das Logbuch für die Delegation und damit für die Haftung?
Was Forvis Mazars zum digitalen Logbuch schreibt
Die Logbuch-Vorgabe der Bundesärztekammer
Die Autoren weisen darauf hin, dass das Positionspapier beim Logbuch ungewöhnlich klare Worte findet. Zum Nachweis der Lerninhalte und des Kompetenzzuwachses „muss ein digitales Logbuch geführt werden“. Die Bestätigung der Kompetenzen soll durch Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen und sich am ärztlichen Logbuch orientieren.
Der Dokumentationsumfang ist laut Analyse erheblich. Mindestens ein Viertel der ECTS jedes klinischen Moduls entfällt auf ein fachbereichsspezifisches Praktikum. Insgesamt geht das Papier von rund 1.437 Stunden praktischer Ausbildung aus.
Forvis Mazars stellt zugleich klar: Rechtlich bindend ist das Positionspapier nicht. Seine Wirkung entfaltet es indirekt – über die Reakkreditierung der Studiengänge innerhalb von 36 Monaten und über die mögliche begleitende Prüfung durch die Landesärztekammern. Hochschulen mit Papierlogbuch sollten das Thema nach Einschätzung der Autoren vor der nächsten Akkreditierungsrunde klären.
Warum der Nachweis so viel Gewicht hat
Der zentrale Gedanke der Analyse: Anders als bei gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen garantiert die Berufsbezeichnung PA bislang kein definiertes Ausbildungsniveau. Es gibt weder Berufsgesetz noch bundesweit verbindliches Curriculum noch staatliche Abschlussprüfung. Zugangsvoraussetzungen und Inhalte der Studiengänge unterscheiden sich teils deutlich.
Daraus folgt eine Pflicht für die delegierende Ärztin oder den delegierenden Arzt: Sie müssen sich vergewissern, dass die ausgewählte Person die konkrete Aufgabe beherrscht. Der Bachelorabschluss allein beantwortet diese Frage nach Einschätzung der Autoren nicht. Entscheidend sei, welche Tätigkeiten tatsächlich erlernt, unter Aufsicht ausgeführt und von wem bestätigt wurden.
Genau diese Informationen hält das Logbuch fest. Solange der Gesetzgeber das Berufsbild nicht regelt, bezeichnen die Autoren es als den belastbarsten individuellen Qualifikationsbeleg eines PA. Im Streitfall könne es ein wichtiges Indiz dafür sein, dass die Auswahl der delegierten Person sorgfältig erfolgt ist.
Papierlogbuch vs. digitales Logbuch: Die Schwächen der Papierform
Ein Papierlogbuch erfüllt die Vorgabe der Bundesärztekammer laut Forvis Mazars schon dem Wortlaut nach nicht. Hinzu kommen praktische Schwächen, die den Beweiswert mindern:
- Zeitverzug: Unterschriften werden oft gesammelt am Ende einer Praxisphase eingeholt – mit offenem Ausgang, ob sich die bestätigende Person an jede Tätigkeit erinnert.
- Unklare Urheberschaft: Wer unterschrieben hat und ob diese Person Fachärztin oder Facharzt ist, lässt sich nachträglich oft nicht mehr klären.
- Fehlender Überblick: Die Hochschule sieht Lücken erst bei Abgabe des Hefts und kann kaum nachsteuern.
- Aufwand: Auswertungen für Akkreditierung oder Modulabgleich entstehen in Handarbeit.
- Verlust: Ein Heft kann verloren gehen oder unleserlich werden; für spätere Arbeitgeber ist es nur eingeschränkt nutzbar.
Was ein digitales Logbuch leisten kann
Die am Markt verfügbaren Lösungen folgen laut Analyse einem ähnlichen Muster: Studierende erfassen Tätigkeiten mobil, die anleitende Ärztin oder der anleitende Arzt bestätigt zeitnah, die Hochschule sieht den Stand zentral. Hochschulen gewinnen so Steuerungsmöglichkeiten und Daten für die Akkreditierung, Studierende einen dauerhaften Nachweis für das Berufsleben. Die Autoren verweisen auf die ärztliche Weiterbildung, die seit der Novelle der Musterweiterbildungsordnung bereits mit dem elektronischen Logbuch arbeitet.
Auch digitale Lösungen müssen Anforderungen erfüllen
Forvis Mazars betont, dass digital nicht automatisch rechtssicher bedeutet. Die Autoren nennen vier Prüffelder:
- Signatur: Ein gesetzliches Schriftformerfordernis für das Logbuch besteht nach ihrer Einschätzung nicht; es geht um den Beweiswert. Eine per Finger auf dem Display gezeichnete Unterschrift ist für sich nur eine einfache elektronische Signatur nach eIDAS-Verordnung. Ihr Gewicht hängt davon ab, ob das System protokolliert, wer wann bestätigt hat, und ob nachträgliche Änderungen ausgeschlossen sind.
- Identität und Qualifikation: Das System sollte abbilden, wer als unterzeichnungsberechtigte Fachärztin oder Facharzt hinterlegt ist und wer das geprüft hat.
- Datenschutz: Bei externen Anbietern ist in der Regel ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nötig. Patientendaten gehören nicht ins Logbuch.
- Aufbewahrung und Zugriff: Zu klären sind Speicherdauer, der Zugang von Absolventinnen und Absolventen nach dem Studium und die Folgen eines Anbieterwechsels.
Empfehlungen an Hochschulen und Träger
Abschließend formuliert Forvis Mazars fünf Empfehlungen:
- Hochschulen sollten den Kompetenznachweis vor der Reakkreditierung digitalisieren und die Umstellung dokumentieren.
- Bei der Anbieterauswahl sind Signaturverfahren, Protokollierung, Berechtigungen und Datenschutz zu prüfen.
- Träger sollten intern festlegen, wer Logbucheinträge bestätigen darf.
- Bei der Einstellung von PAs empfiehlt sich, das Studienlogbuch anzufordern und zur Basis des individuellen Tätigkeitsrahmens zu machen.
- Im Beruf erworbene Kompetenzen sollten im selben Format weiterdokumentiert und mit der ärztlichen Freigabe verknüpft werden.
Einordnung: Das digitale Logbuch als rechtliche Grundlage der Delegation
Die Analyse verschiebt den Blick. Das digitale Logbuch erscheint darin nicht mehr nur als Qualitätsstandard, den die Bundesärztekammer für das Studium empfiehlt. Es wird zum Bindeglied zwischen Ausbildung und rechtssicherer Delegation und betrifft damit alle drei Akteure im System.
Für Physician Assistants
Für PAs ist das Logbuch nach dieser Lesart der persönliche Nachweis dessen, was sie können. Solange es kein Berufsgesetz und keine staatliche Prüfung gibt, kann die Berufsbezeichnung allein diese Frage nicht beantworten. Wer seine Kompetenzen lückenlos und überprüfbar belegen kann, erleichtert dem Arbeitgeber die Delegation und schafft die Grundlage, um früher eigenverantwortlich eingesetzt zu werden. Hinzu kommt: Nach dem dreistufigen Modell der Bundesärztekammer werden die speziellen Kompetenzen erst im Beruf erworben. Auch sie müssen dokumentiert werden.
Für Hochschulen
Für Hochschulen hat das Thema eine konkrete Frist. Das Positionspapier sieht die Reakkreditierung innerhalb von 36 Monaten nach Veröffentlichung vor, also bis etwa Frühjahr 2028. Forvis Mazars rät, die Umstellung rechtzeitig vorher vorzunehmen und zu dokumentieren. Zugleich steigt die Verantwortung bei der Auswahl: Ein digitales System ist nur so belastbar wie seine Signatur-, Protokoll- und Berechtigungslogik.
Für Kliniken und MVZ
Krankenhäuser und MVZ sind laut Analyse doppelt betroffen. Als Praxispartner stellen sie die Ärztinnen und Ärzte, die Logbucheinträge bestätigen. Wer bestätigt, bescheinigt eine Kompetenz, auf die sich später Dritte verlassen – das sollte nur geschehen, wenn die Tätigkeit selbst beobachtet oder angeleitet wurde. Als Arbeitgeber können sie das Logbuch bei der Einstellung als Ausgangspunkt für den internen Tätigkeitsrahmen nutzen. Wird es im Haus fortgeschrieben, entsteht eine durchgehende Dokumentation vom Studium bis zur speziellen Kompetenz. Das stärkt nach Einschätzung von Forvis Mazars die Position des Trägers, falls die Organisation der Delegation einmal überprüft wird.
Offene Fragen und Fazit zum digitalen Logbuch
Einige Punkte bleiben offen. Das Positionspapier ist keine Rechtsnorm, und ob Gerichte einem Logbuch im Haftungsfall tatsächlich das Gewicht beimessen, das die Analyse beschreibt, ist bislang nicht durch Rechtsprechung geklärt. Ebenso offen ist, wie streng Akkreditierungsagenturen und Landesärztekammern die Vorgabe künftig prüfen. Und schließlich hängt viel davon ab, ob der Gesetzgeber das Berufsbild doch noch regelt, mit Berufsgesetz und staatlicher Prüfung würde sich die Rolle des Logbuchs verändern.
Unabhängig davon liefert die Analyse von Forvis Mazars einen wichtigen Perspektivwechsel. Sie zeigt, dass das digitale Logbuch nicht nur eine Formalie der Bundesärztekammer ist. Es ist derzeit eine der wenigen belastbaren Grundlagen dafür, dass Ärztinnen und Ärzte Tätigkeiten an PAs sorgfältig delegieren können. Damit betrifft es PAs, Hochschulen und Kliniken gleichermaßen – vom ersten Praxiseinsatz im Studium bis zur Spezialisierung im Beruf.