Mit dem neuen Positionspapier zum Einsatz von Physician Assistants in der Kardiologie hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) einen umfassenden, fachgesellschaftlich getragenen Orientierungsrahmen für diese Berufsgruppe vorgelegt. Ziel des Dokuments ist es, den Einsatz von PAs in der kardiovaskulären Medizin rechtlich, organisatorisch und qualitativ einzuordnen und damit mehr Klarheit für Kliniken, Ärztinnen, Ärzte und PAs zu schaffen.
Das Papier ist dabei weniger als politisches Reformdokument zu verstehen, sondern vielmehr als strukturierte Standortbestimmung innerhalb des bestehenden deutschen Versorgungssystems mit dem Fokus auf die Kardiologie. Das Positionspapier der DGK reiht sich damit in die Reihe fachgesellschaftlicher Einordnungen ein, die auf dem allgemeinen Positionspapier der Bundesärztekammer aus Mai 2025 aufbauen und den Einsatz von Physician Assistants fachspezifisch konkretisieren, wie dies zuvor bereits für die Nephrologie sowie die Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie erfolgt ist.
Ausgangslage: Versorgung unter strukturellem Druck
Die DGK beschreibt eine kardiologische Versorgung, die zunehmend unter strukturellem Druck steht: steigende Patientenzahlen, wachsende Komplexität kardiovaskulärer Erkrankungen, demografische Effekte und ein spürbarer Ärztemangel. Vor diesem Hintergrund sieht die Fachgesellschaft in Physician Assistants eine sinnvolle Ergänzung ärztlicher Teams.
PAs werden als akademisch qualifizierte, patientennahe Gesundheitsberufe dargestellt, die nach internationaler Evidenz zu stabiler Versorgungsqualität, höherer Patientenzufriedenheit und teilweise auch zu ökonomischen Effekten beitragen können.
Zugleich betont die DGK, dass der Einsatz von PAs nicht als Ersatz ärztlicher Tätigkeit zu verstehen ist, sondern als Ergänzung innerhalb eines ärztlich geführten Systems.
Delegation als tragendes Strukturprinzip
Das zentrale Leitmotiv des Positionspapiers lautet:
„NIE Substitution – NUR Delegation.“
Diese Formulierung beschreibt das grundlegende Rollenverständnis, das die DGK für PAs in der Kardiologie vorsieht. Der Arzt entscheidet über das „Ob“ einer medizinischen Maßnahme, der PA verantwortet das „Wie“ der Durchführung. Die Gesamtverantwortung verbleibt stets beim Arzt.
Delegation wird dabei ausdrücklich von Assistenz abgegrenzt. Während Assistenz als unselbstständige Mithilfe verstanden wird, beschreibt Delegation die selbstständige Durchführung übertragener Aufgaben unter ärztlicher Anordnung und Kontrolle.
Nicht delegierbar bleiben insbesondere Diagnosestellung, Therapieentscheidungen, Aufklärungsgespräche, Medikamentenverordnungen, Transfusionen und operative Kernleistungen. Gleichzeitig betont das Papier, dass Delegation nicht statisch zu verstehen ist, sondern sich an Qualifikation, Erfahrung, Patientensituation und Risikoprofil orientieren muss.
Evidenzbasierte Bewertung des PA-Einsatzes
Ein zentraler Anspruch des Positionspapiers ist seine wissenschaftliche Fundierung. Die DGK verweist auf internationale Studien, die zeigen, dass PA-Ärzte-Teams in stationären Settings mindestens gleichwertige, teilweise bessere Ergebnisse erzielen als rein ärztliche Teams.
Besonders hervorgehoben werden höhere Patientenzufriedenheit, bessere Bewertung von Kommunikation und Kontinuität, stabile oder verbesserte Prozessqualität, keine Verschlechterung der klinischen Outcomes sowie stabile oder sinkende Kosten.
Damit positioniert sich die DGK klar gegen die Vorstellung, der Einsatz von PAs sei ein Qualitätsrisiko. Vielmehr werden PAs als qualitätsstabilisierende Ressource beschrieben.
Der Platz der PAs in der kardiologischen Versorgung
Die DGK beschreibt PAs als breit qualifizierte Gesundheitsfachberufe mit Einsatzschwerpunkt in der stationären Versorgung. Der Einsatz erfolgt stets unter fachkardiologischer Supervision, umfasst jedoch ein breites und klar umrissenes Tätigkeitsspektrum.
Einsatzbereiche laut Positionspapier DGK PA
Stationäre Kardiologie
Patientenmanagement, Arztbriefvorbereitung, Übergabe- und Entlassungsgespräche, Dokumentation und Koordination
Funktionsdiagnostik
EKG und Belastungstests, Ultraschalldiagnostik, Rhythmus- und Kreislaufdiagnostik
Herzkatheterlabor
Vorbereitung und Assistenz, Schleusenanlage und -entfernung, Unterstützung bei Prozeduren
Intensivstation
Anlage peripherer und zentraler Zugänge, Sedierungsüberwachung, Reanimationsassistenz, ECMO-Mitwirkung
Ein ergänzender Kompetenzkatalog definiert dabei detailliert, welche nicht invasiven Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen delegierbar sind.
Invasive Tätigkeiten: kontrollierte Öffnung
Besonders differenziert äußert sich das Positionspapier zu invasiven Tätigkeiten. Diese werden nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch streng an Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören dokumentierte Mindestzahlen, strukturierte Kompetenznachweise, Mentoring durch Fachärzte, klare SOPs sowie die unmittelbare fachärztliche Nähe.
Delegierbar sind dabei Teilschritte invasiver Prozeduren, etwa ultraschallgestützte Gefäßpunktionen, Katheterplatzierungen im EP-Labor, Wundverschluss im Device-OP oder die Assistenz bei komplexen Prozeduren. Kernleistungen invasiver Eingriffe verbleiben ausdrücklich beim Facharzt.
Diese differenzierte Öffnung zeigt, dass die DGK den Kompetenzaufbau von PAs anerkennt, ihn jedoch strikt in ein qualitätsgesichertes Delegationsmodell einbindet.
Bedeutung für die Intensivmedizin
Für den kardiovaskulären Intensivbereich beschreibt das Positionspapier ein besonders sensibles, zugleich aber strukturell relevantes Einsatzfeld für Physician Assistants. Die DGK verweist darauf, dass der Einsatz von PAs in der Intensivmedizin bislang nicht einheitlich geregelt ist und in Deutschland nur wenige fachgesellschaftliche Stellungnahmen existieren. Genannt werden unter anderem Veröffentlichungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv und Notfallmedizin sowie der Deutschen Gesellschaft für Thorax und Gefäßchirurgie, wobei sich diese nur teilweise auf internistische oder kardiologische Intensivstationen beziehen.
Vor diesem Hintergrund ordnet die DGK den Einsatz von PAs auf der Intensivstation ausdrücklich als ergänzend ein. Dabei werden insbesondere administrative, koordinierende und apparative Tätigkeiten genannt, ebenso wie die Durchführung klar definierter delegierbarer medizinischer Maßnahmen.
Zu den beschriebenen Einsatzfeldern zählen unter anderem die Anlage peripherer und zentraler Gefäßzugänge, die Überwachung von Sedierungen, die Mitwirkung bei Reanimationen, die Unterstützung bei ECMO-Anlagen sowie die Assistenz bei Tracheotomien und weiteren invasiven Prozeduren. Auch hier gilt, dass jede Tätigkeit an Qualifikation, Erfahrung, Patientensituation und ärztliche Supervision gebunden ist.
Ein besonderer Aspekt, den das Positionspapier hervorhebt, ist die personelle Kontinuität. Während ärztliches Personal auf Intensivstationen häufig im Rahmen der Facharztausbildung rotiert, können PAs langfristig in festen Strukturen eingesetzt werden. Dadurch entsteht eine gleichbleibende personelle Präsenz, die aus Sicht der Autoren zu stabileren Abläufen, verbesserter Prozesssicherheit und einer gleichmäßigeren Arbeitsverteilung beitragen kann.
Klare Grenzen des Modells
Das Positionspapier formuliert die Grenzen des PA Einsatzes bewusst klar. PAs dürfen keine eigenständige Heilkunde ausüben, keine Therapieentscheidungen treffen, keine Aufklärungsgespräche verantworten und keine ärztlichen Kernleistungen übernehmen. Diese Aufgaben verbleiben ausdrücklich beim Arzt.
Auch im ambulanten kardiologischen Bereich sieht die DGK aktuell nur begrenzte Einsatzmöglichkeiten, da viele abrechenbare Leistungen nicht delegierbar sind. Damit bleibt der PA Einsatz hier strukturell eingeschränkt.
Hinsichtlich des Masterabschlusses stellt das Papier nüchtern fest, dass dieser in Deutschland bislang nicht automatisch zu erweiterten Befugnissen führt. Die erweiterte Qualifikation kann den Delegationsspielraum erhöhen, ändert jedoch nicht die rechtliche Grundstruktur des Berufsbildes.
Einordnung des Positionspapiers
In seiner Gesamtheit ist das Positionspapier der DGK kein politisches Reformdokument, sondern ein juristischer und fachlicher Leitfaden. Es klärt die Position der PAs innerhalb des bestehenden Systems, ohne dieses grundsätzlich in Frage zu stellen.
Für Kliniken bietet es Rechtssicherheit und Struktur. Für Ärztinnen und Ärzte eine klare Delegationslogik. Für PAs eine fachgesellschaftliche Anerkennung, jedoch auch eine klar begrenzte Rollenbeschreibung.
Fazit
Das Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) markiert einen weiteren fachspezifischen Schritt für die strukturelle Einordnung von Physician Assistants in der kardiologischen Versorgung. Es definiert Einsatzfelder, formuliert Qualitätsanforderungen, schafft rechtliche Orientierung und stärkt die fachliche Legitimation der PA-Rolle innerhalb der Kardiologie.
Gleichzeitig bleibt deutlich, dass sich die Weiterentwicklung des PA-Berufs in Deutschland weiterhin primär im Rahmen eines delegationsbasierten Modells bewegt. Substitution ärztlicher Tätigkeiten ist ausdrücklich nicht vorgesehen, vielmehr steht die strukturierte Zusammenarbeit im Vordergrund.
Auch die Positionierung und Beurteilung des Papiers durch die Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants wird interessant, da die DGPA nicht zu den Autoren oder institutionellen Mitverfassern des Positionspapiers zählt.